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Rettungsschwimmausbildung

Rettungsfähigkeit ist wichtig

Veröffentlicht: 25.05.2023
Autor: Anke Baer

DLRG informiert über Weiterbildung für Sportlehrer und Aufsichtskräfte

Im Vereinsheim der DLRG Bad Sobernheim fand am Mittwochabend eine Informationsveranstaltung zu den Themen Schwimmerlass, Rettungsfähigkeit, Rettungsschwimmabzeichen und Rechtliches statt. In Kooperation mit dem Bäderservice Barth, dem Rechtsanwalt Dr. Welker von der Kanzlei Dhonau Dickes Welker PartmbB und der Lizenzinhaberin Anke Baer von der DLRG Bad Sobernheim kam diese Veranstaltung das erste Mal zu Stande. Der Schwimmerlass wird am Anfang eines jeden Schuljahres an die SchulleiterInnen vom Ministerium aus verteilt. Die Inhalte hat Anke Baer in ihrem Vortrag übersichtlich dargestellt. Rückblickend auf die Pandemie, die einigen Kindern es nicht ermöglicht hat, Schwimmen zu lernen oder dieses zu vertiefen, ist es unabdingbar, dass Schwimmunterricht in Schulen stattfindet.

Eine Sportlehrkraft ist laut des Schwimmerlasses in RLP lediglich 1 Mal dazu verpflichtet, den Grundschein, das Rettungsschwimmabzeichen Bronze, abgelegt zu haben. Allerdings sollte das nicht der Standard (Berufsethos) sein, denn auch TrainerInnen müssen spätestens alle 2 Jahre ihr Rettungsschwimmabzeichen Silber auffrischen.

Das Ablegen einer Rettungsfähigkeit, gekürzte Version des Grundscheines (Rettungsschwimmabzeichen) ermöglicht den Aufsichtführenden, Sportlehrkräften oder TrainerscheininhaberInnen die Sicherheit auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Alle 4 Jahre soll die Rettungsfähigkeit erneuert werden.

Erste-Hilfe-Kurse werden alle 2 Jahre aufgefrischt, wieso also nicht rettungsfähig bleiben?

Als aufsichtsführende Kraft stecken wir in der Position des Garanten, demnach sind diese verpflichtet, Hilfe leisten zu können. Die Rettungsfähigkeit oder das Ablegen eines Rettungsschwimmabzeichens soll Sicherheit geben! Rechtlich gesehen, sind aufsichtsführende Kräfte, die nachweisen können, dass Sie sich fort- und weitergebildet haben, im Fall eines Gerichtsverfahrens, förderlich für das Strafmaß.

Wir wollen keine Angst schnüren, sondern an den Eigenschutz appellieren! Jeder sollte in der Lage sein, als Vorbild voran zu gehen und den eigenen Anspruch zu haben, rettungsfähig zu sein. Es ist öffentlich wirksam und gibt allen Personengruppen Sicherheit. Mit Hilfe von aktueller Rettungsfähigkeit wird die Bäderlandschaft sicherer, ohne Angst haben zu müssen!!

Bilden Sie sich fort- und weiter. Nutzen Sie die Angebote der umliegenden Vereine. Bleiben Sie rettungsfähig!!

Der Geschäftsführer Andreas Barth gibt zu bedenken, dass es auch um den Erhalt der Frei- & Hallenbäder geht. Die Bäder müssen dauerhaft von Vereinen, Schulen, Privatpersonen und anderen Gästen, aus Gründen der Öffentlichkeit und freizeitlich genutzt werden, damit wirtschaftlicher und ökonomischer Erhalt der Schwimmstätten Sinn macht. (DLRG Bad Sobernheim, Anke Baer)

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